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Informationen zu Legalisierungen und Beglaubigungen

 

Die Konsulate der Arabischen Republik Ägypten legalisieren ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Dokumente, die mit entsprechenden Vorbeglaubigungen versehen sind.

 

  1. Erforderliche Vorbeglaubigungen
  • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten, Analysen- und TÜV Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen u.a. müssen von der für Ihren Firmensitz zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt sein.
  • Gesundheits- Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen von Ihrem zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidium beglaubigt sein.
  • Alle urkundlichen Dokumente wie zum Beispiel Vollmachten (Power of Attorney), Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen derselben, Verpflichtungserklärungen, Handelsregisterauszüge, Bewerbungen für Ausschreibungen, von einem allgemein ermächtigten Übersetzer angefertigte und gestempelte Übersetzungen müssen vom Präsidenten des zuständigen Landgerichts beglaubigt sein.
  • Privatdokumente, z.B. Vollmachten müssen vom Notar und vom Landgericht vorgeblaubigt sein. Die Landratsämter bzw. Regierungspräsidenten oder Landesämter sind zuständig für die Beglaubigung von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Ehefähigkeitsbescheinigungen.

 

  1. Gebühren (Aktualisiert 10/2021)
  • Die Legalisierungsgebühr für kommerzielle Dokumente beträgt € 203,00 pro Exemplar.
  • Die Legalisierungsgebühr für private Dokumente beträgt € 78,00 pro Exemplar.
  • Die Gebühr für die Legalisierung von Übersetzungen beträgt € 78,00 pro Dokument zusätzlich zu den € 203 bzw. € 78 pro deutschem Original.
  • Gebühren können nur in bar (z. B. den Dokumenten beilegen oder durch Kurier- oder Auftragsdienste) bezahlt werden.

 

  1. Sonstige Bedingungen
  • Es werden keine elektronischen Stempel/Unterschriften akzeptiert. Stempel auf einer Blanco-Seite werden nicht legalisiert.
  • Ein Dokument aus mehreren Seiten muss an der Ecke zusammen geheftet und mit einem Stempel der IHK/Landgericht versehen sein.
  • Die Dokumente müssen im Original eingereicht werden. Von jedem eingereichten Dokument ist eine Kopie zum Verbleib beim Konsulat beizufügen.
  • Ein als Einschreiben frankierter Rückumschlag muss beigefügt werden. Die Konsulate übernehmen keine Verantwortung für aufgrund unzureichender Frankierung zu spät zugestellte oder verloren gegangene Dokumente.
  • Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind (z.B. ein Handelsregisterauszug) können nur dann legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in die arabische oder die englische oder die französische Sprache beigefügt ist. Von einem vereidigten Übersetzer angefertigte und gestempelte Übersetzungen müssen, wie oben erwähnt, vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt sein und erfordern zusätzliche Gebühren von € 78,00.
  • Wenn die Kopie eines Dokuments legalisiert werden soll, so ist dies nur möglich, wenn der Originalstempel der deutschen Behörde angebracht wurde.
  • Dokumente, die dem Konsulat nicht vollständig vorliegen, oder welche an ein Konsulat aus einem anderen Zuständigkeitsbereich geschickt wurden, werden unbearbeitet an Sie zurückgeschickt
  • Das Konsulat kann Sie nicht darüber informieren, welche Dokumente für die Abfertigung Ihrer Exportware in Ägypten vorgelegt werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich jeweils bei Ihrem Kunden/Geschäftspartner in Ägypten.
  • Prüfen Sie die Dokumente bitte auf Vollständigkeit, sobald Sie diese zurückerhalten. Das Konsulat übernimmt keine Haftung für nicht erfolgte Abfertigungen bei der ägyptischen Zollbehörde.

 

Zuständigkeit für konsularische Dienstleitungen

 

Für die Bearbeitung Ihrer Anträge und alle konsularischen Dienstleistungen (Visa, Legalisierungen, Vollmachten etc.) sind die jeweiligen Konsulate zuständig. Bitte wenden Sie sich daher unbedingt an das für Sie zuständige Konsulat. Bei einer falschen Zuordnung kann es zu Verzögerungen der Bearbeitung oder sogar zur Rückgabe des Antrags kommen. Legalisierungen, welche an ein Konsulat geschickt werden, das nicht für das Bundesland der Vorbeglaubigung zuständig ist, werden in jedem Fall zurückgeschickt.

Regionale Zuständigkeitsbereiche:

 

Konsularbezirk Ost: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt:
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
Konsularabteilung
Stauffenbergstr. 6-7
10785 Berlin             

Tel: 030 477 547 0 (Arabisch, Deutsch und Englisch)
Fax: 030 477 4000
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Konsularbezirk Nord: Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein:
Ägyptisches Generalkonsulat Hamburg      
Mittelweg 183
20148 Hamburg      

Tel: 040-4133260
Fax: 040-41332619
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Konsularbezirk Süd-West: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland:
Ägyptisches Generalkonsulat Frankfurt
Eysseneckstr. 34
60322 Frankfurt 
     
Tel: 069-955134 -0, -14, -17, -24, -11
Fax: 069-5972131
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!